Verbraucherinformationsgesetz Startseite

Überprüfung des VIG

Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) hat die Bundesregierung im Deutschen Bundestag drei wissenschaftliche Studien mit umfangreichen Hintergrundinformationen über die Wirkungsweise des Verbraucherinformationsgesetzes vorgestellt. Die Studien sowie einen auswertenden Bericht finden Sie unter dem Menüpunkt "VIG im Dialog".

Stellungnahmen zur Evaluation des Verbraucherinformationsgesetzes finden Sie hier: Stellungnahmen.

Pressemitteilung des BMELV vom 20. Mai 2010

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hat die Überprüfung des VIG bewusst auf eine neutrale und objektive wissenschaftliche Grundlage gestellt. Die Wissenschaftler kommen zu dem Ergebnis, dass sich das Verbraucherinformationsgesetz in großen Teilen bewährt hat und sich auch im internationalen Vergleich sehen lassen kann. Gleichzeitig werden eine Reihe von Vorschlägen für eine noch verbraucherfreundlichere Ausgestaltung des Gesetzes unterbreitet.

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Unser Faltblatt ( 124 KB) stellt übersichtlich zusammen, welche Vorteile das neue Verbraucherinformationsgesetz für Sie bringt.

Die Behörden haben ein noch wirksameres Instrument an die Hand bekommen, "schwarzen Schafen" durch öffentliche Namensnennung das Handwerk zu legen. Kurzum: Ein rundes Gesetz.

Die wichtigsten Bausteine sind:

  • Behörden informieren Sie noch besser als bisher über Gesundheitsrisiken bei Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen – und zwar auch unter Namensnennung betroffener Firmen.
  • Sie erhalten ein speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Recht auf Auskunft und Akteneinsicht.
  • Die Zusammenarbeit zwischen den Behörden wird weiter verbessert.

Hier können Sie das Faltblatt direkt herunterladen: Faltblatt Verbraucherinformationsgesetz ( 124 KB) .