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Das neue Verbraucherinformationsgesetz - ein wichtiger Schritt zur besseren Information der Bürger
Der Deutsche Bundestag hat am 2. Dezember 2011 die Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) verabschiedet. Damit wird das 2008 in Kraft getretene VIG deutlich verbessert. "Das neue Verbraucherinformationsgesetz schafft mehr Transparenz für die Bürger und verbessert auf allen Ebenen die Informationskultur der Behörden", sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner. "Mit dem neuen VIG erhalten Verbraucher umfangreiche Rechte. Sie können künftig noch schneller, noch umfassender und noch günstiger informiert werden als bisher." Aigner betonte, das VIG sei ein klassisches Bürgergesetz: "Es ist ein Instrument für die Bürger, um bei konkreten Anliegen eine konkrete Auskunft zu bestimmten Produkten zu erhalten. Die Verbraucher können bei Behörden künftig noch leichter erfahren, wenn beispielsweise ein Lebensmittelhersteller in der Vergangenheit gegen Gesetze verstoßen hat oder die Hygiene-Vorschriften nicht eingehalten wurden. Ich möchte die Verbraucherinnen und Verbraucher ermuntern, ihre neuen Informationsrechte aktiv zu nutzen."
Am 10. Februar 2012 wird sich der Bundesrat erneut mit dem Gesetzentwurf befassen.
Die Novelle des Gesetzes ist das Ergebnis einer umfassenden wissenschaftsbasierten Evaluation, in die das Bundesverbraucherministerium auch Bürger, Verbände und Wirtschaft einbezogen hatte, um gemeinsam über Verbesserungsmöglichkeiten zu diskutieren. Knapp ein Jahr nach Abschluss der Evaluierungsphase ist der neue Gesetzentwurf nun im Bundestag verabschiedet worden. Aigner bezeichnete die Novelle bei ihrer Rede im Bundestag als "großen Erfolg". Die Neuregelung trage den Bedürfnissen vieler Seiten Rechnung. Bestehende Hemmschwellen für einen Antrag auf Information werden beseitigt, das Gesetz werde insgesamt "noch bürgerfreundlicher".
Weitere Informationen in der Presseerklärung des BMELV und der Rede von Bundesministerin Ilse Aigner.
Dokumente zum Herunterladen
Bundesrat Drucksache 5/12 vom 20. Januar 2012 (PDF)
Öffentliche Anhörung des Deutschen Bundestages zu dem Gesetzentwurf am 9.11.2011:
Hinweis
Die weiteren Ausführungen zum Verbraucherinformationsgesetz in diesem Internetangebot beziehen sich noch auf die zur Zeit geltende Fassung des VIG. Sie werden angepasst, wenn der Gesetzentwurf vom 19. Oktober 2011 als Gesetz beschlossen ist und in Kraft tritt.
Zukünftige Dokumente zum laufenden Gesetzgebungsverfahren werden hier veröffentlicht.
